Was hat es mit dem Datenschutz auf sich?

WIFI OÖ |

Wussten Sie, dass die Datenschutz-Grundverordnung nicht nur für Firmen und Behörden gilt sondern auch für Private? Seit dem 25.05.2018 stellt die DSGVO das einheitliche Datenschutzgesetzt für alle EU-Bürger dar. Aber was hat es mit dem Datenschutz genau auf sich?

Ausstrahlungstermin des Servicetipps im ORF: 8.4. & 9.4.2020

 

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?

Bei der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, handelt es sich um eine Verordnung der EU. Die DSGVO vereinheitlicht den Umgang mit personenbezogenen Daten und zielt darauf ab, diese sensiblen Daten zu schützen. Sie richtet sich sowohl an öffentliche als auch private Datenverarbeiter. Damit an Unternehmer, Vereine wie auch Privatpersonen, die beispielsweise einen Blog oder eine Website betreiben.

Was versteht man unter „personenbezogene Daten“?

Unter personenbezogenen Daten versteht man all jene Daten, die dazu genutzt werden können, um ein Individuum zu identifizieren, wie beispielsweise Name, Geburtstag, Adresse, Arbeitgeber, Mail-Adresse oder Telefonnummer ebenso wie IP-Adresse oder Kreditkartennummer etc. Weiters gibt es besonders schützenwerte personenbezogene Daten, die – sofern keine Ausnahmeregeln ihre Verarbeitung gestatten – überhaupt nicht erhoben werden dürfen, wie die politische Meinung, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung einer Person.

Ausdrückliche Zustimmung zum Sammeln personenbezogener Daten

Früher wurden personenbezogene Daten häufig im Rahmen von Gewinnspielen gesammelt. Sprachen sich die Teilnehmenden nicht dezidiert gegen die Erhebung ihrer Daten aus, wurde das als stille Einwilligung gewertet.

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO 2018 dürfen personenbezogene Daten nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung gesammelt werden. Eine Anfrage auf Bewilligung muss verständlich formuliert sein und klar ausführen, wie und wofür die Daten des Zustimmenden verwendet und wie lange sie gespeichert werden.

Die DSGVO betrifft auch Websitenbetreibende, Schulen, Blogger sowie Privatpersonen

Egal ob eine Schule Mails an Schüler oder Eltern sendet, die Seitenaufrufe von Websiten mithilfe von Google Analytics getrackt werden oder Blogger Newsletter verschicken – da in all diesen Beispielen personenbezogene Daten von Bedeutung sind, wird die DSGVO wirksam.

Darüber hinaus weist Reinhard Nagler, Produktmanager am WIFI OÖ, auch darauf hin, inwiefern der Datenschutz Privatpersonen betreffen kann: „Datenschutz betrifft nicht nur die Geräte, die wir im Einsatz haben. Auch bei Geräten, die wir verkaufen bzw. verschenken, muss man den Datenschutz beachten. Festplatten von alten Rechnern sollten vor dem Verkauf sicher gelöscht werden. Beim Kauf von gebrauchten Geräten ist es wichtig, dass diese nicht versperrt sind, sonst kann sich ein Schnäppchen schnell zu einem unbrauchbaren Ziegel wandeln.“

Die DSGVO bringt neue Rechte

Die DSGVO bedingt nicht nur neue Pflichten, denen Datenverarbeiter nachkommen müssen, sie sorgt auch für neue Rechte. Hat eine Person in die Sammlung ihrer Daten eingewilligt, kann diese beispielsweise jederzeit auf ihr Recht auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung bestehen.

Nochmals kurz zusammengefasst...

Die DSGVO regelt seit Mai 2018 europaweit den Umgang mit und den Schutz von personenbezogenen Daten. Diese dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung gesammelt werden. Die DSGVO betrifft sowohl öffentliche als auch private Datenverarbeiter.

 

Foto: Adobe Stock – momius

Zurück