Negativsteuer: Wann sich der Jahresausgleich auch für Niedrigverdiener lohnt

WIFI OÖ |

Wussten Sie, dass Sie vom Finanzamt Lohnsteuer zurückbekommen können, obwohl Sie gar keine bezahlt haben?

Ausstrahlungstermin des Servicetipps im ORF: 3.3. & 6.3.2020

 

Arbeitnehmer, die zwar Sozialversicherungsbeiträge aber keine Lohnsteuer zahlen, können dennoch beim Jahresausgleich Geld zurückbekommen. „In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine Arbeitnehmerveranlagung sprich einen ‚Jahresausgleich‘ durchzuführen, auch wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde. Gerade bei Geringverdienenden, wie Teilzeitmitarbeitern oder Lehrlingen kann sich eine Negativlohnsteuer ergeben, die von der Finanzbehörde im Zuge des Jahresausgleichs erstattet wird“, empfiehlt Sarah Passegger, Unternehmerin und Trainerin im Bereich Personalverrechnung am WIFI OÖ.

Was ist eine Negativsteuer?

Die sogenannte Negativsteuer unterstützt all jene Berufstätigen, die so wenig verdienen, dass sie keine Einkommensteuer bezahlen. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. In dem Fall kann man sich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 400 Euro bzw. bei Pendlern 500 Euro) an „Negativsteuer“ zurückholen. Von der Negativsteuer profitieren in der Regel Lehrlinge, Praktikanten, Ferialarbeiter sowie Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte – sofern sie einen Sozialversicherungsbeitrag eingezahlt haben. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können auch Pensionisten die Negativsteuer im Rahmen von 50 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (maximal 110 Euro) geltend machen. Freie Dienstnehmer haben dagegen keinen Anspruch auf eine Negativsteuer.

Spezialformen der Negativsteuer

Auch Alleinverdiener mit Kind bzw. Alleinerzieher, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können eine spezielle Form der Negativsteuer geltend machen. Diese gilt auch für freie Dienstnehmer und Selbstständige mit besonders niedrigem Einkommen. Voraussetzung ist, dass man den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht zur Gänze ausnutzen kann, da die Lohnsteuer geringer als der Absetzbetrag ausfällt. In diesem Fall bekommt man folgende Beträge vom Finanzamt zurückerstattet:

  • Für ein Kind: 494 Euro
  • Für zwei Kinder: 669 Euro
  • Für drei Kinder: 889 Euro
  • Für jedes weitere Kind zusätzlich 220 Euro

(Quelle: Bundesministerium Finanzen)

Arbeitnehmerveranlagung: WIFI OÖ gibt Tipps zum Steuern sparen

Fazit: Auch wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, empfehlen Ihnen die Experten des WIFI OÖ eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Auf Finanzonline gibt es auch die Möglichkeit der Vorberechnung. Alternativ benutzen Sie für den Antrag das Formular L1 (Arbeitnehmerveranlagung). Die Negativsteuer kann auch noch bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. Neben der Negativsteuer gibt es noch zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. In Zeiten laufender Gesetzesänderungen und hoher Steuerbelastungen lohnt es sich immer mehr, über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten Bescheid zu wissen. Neugierig? Der WIFI-Kurs „Die Arbeitnehmerveranlagung – Wie zahle ich weniger Lohnsteuer?“ zahlt sich in jedem Fall aus! Dabei lernen Sie, steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten besser zu nutzen und aktuelle Neuerungen geltend zu machen. Profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihre konkreten Fragen in die Diskussion einzubringen und Lösungsansätze für Ihren Jahresausgleich zu gewinnen – es wird sich lohnen!

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Foto: Adobe Stock – Jamrooferpix

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