Mit E-Scooter und E-Bike auf der Überholspur

WIFI OÖ |

Wussten Sie, dass E-Scooter und E-Bikes als Auto-Ersatz auch in der Vorstadt immer beliebter werden und man dadurch Verkehrsstaus und hohen Spritpreisen davonfahren kann?

E-Scooter und E-Bikes sind spritzig, produzieren keine Abgase und sind die ideale Antwort auf die Verkehrs- und Parkplatzprobleme in der Stadt! „In einem Auto sitzen im Schnitt nur 1,3 Menschen und das ist teuer. Stress bewältigen und Sprit sparen in einem kann man mit E-Scootern und E-Bikes. Das ist nicht nur kostensparend, sondern auch gesund und schont die Umwelt.“, weiß Thomas Gaisberger, Produktmanager am WIFI OÖ.

Mobilität der Zukunft

Es ist daher kein Wunder, dass sich die wendigen Fortbewegungsmittel zu einer beliebten Alternative im Straßenverkehr entwickelt haben. Ob für den Schul- oder Arbeitsweg, das Treffen mit Freunden oder kleine Shoppingtouren – besonders für kurze Strecken sind E-Scooter und E-Bike ideal geeignet. Und während andere im Stau stehen, sparen Sie kostbare Zeit und auch Nerven. Darüber hinaus überzeugen die umweltschonenden Zweiräder mit einer Reihe an Vorteilen:

  • geringer Wartungsaufwand
  • nachhaltig
  • unkompliziert, flexibel und schnell
  • günstiger als Autos oder Motorräder
  • ideal für Kurzstrecken
  • Reichweite von bis zu 25 km (E-Scooter) und  130 und 200 km (E-Bike)

Alles rund um die Straßenzulassung

Rechtlich werden E-Scooter und E-Bikes in Österreich im Sinne der StVO als Fahrräder eingestuft. Das bedeutet, dass für ihre Nutzung und Ausstattung dieselben Regeln wie für herkömmliche Fahrräder gelten.

  • Wie schnell dürfen E-Scooter und E-Bike fahren? In Österreich darf die maximale Antriebsleistung des E-Motors 600 Watt nicht übersteigen und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h sein.
  • Wer darf E-Scooter und E-Bike fahren? Das Fahren eines E-Rollers oder E-Bikes im öffentlichen Verkehr ist Kindern ohne Begleitung erst ab 12 Jahren gestattet – es sei denn, sie besitzen einen Radfahrausweis.
  • Wo dürfen E-Scooter und E-Bike gefahren werden? Das Fahren von Elektro-Scootern und E-Bikes ist in Österreich auf jenen Verkehrsflächen erlaubt, die auch herkömmliche Fahrräder nutzen dürfen. Diese umfassen Radfahranlagen, Fahrbahnen, auf denen das Radfahren gestattet ist sowie Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen mit angepasster Geschwindigkeit. Das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten.
  • Welche Ausstattung ist für E-Roller und E-Bikes verpflichtend? Für E-Scooter und E-Bikes  gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften wie für normale Fahrräder. Diese umfassen eine Klingel, eine wirksame Bremsvorrichtung, Scheinwerfer, Rückstrahler, Rücklicht und Reflektoren.  

E-Mobilität am WIFI OÖ

Wer sich auch beruflich für das Thema E-Mobilität interessiert und sich für die Herausforderungen der Zukunft fit machen möchte, ist am WIFI OÖ gut beraten. Denn für die fortlaufende Optimierung ressourcenschonender Fortbewegungsmittel bedarf es echter Fachexpert:innen. „Bleiben Sie in allen Belangen auf der Überholspur“, rät Gaisberger – und finden Sie am WIFI OÖ hochwertige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in dieser zukunftsträchtigen Branche.

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Foto: Andrey Popov / stock.adobe.com